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Auslandszahlungsverkehr

Beschreibung im Lexikon

Auslandszahlungsverkehr

Grenzüberschreitende Zahlungen werden als Auslandszahlungsverkehr bezeichnet. Die Abwicklung der Zahlungen oder Geldeingänge erfolgt entweder in Euro oder in einer Fremdwährung. Unternehmen, die eine Zahlung innerhalb der EU, nach Liechtenstein, Island, Norwegen oder in die Schweiz veranlassen möchten, nutzen dazu einfach eine SEPA-Überweisung. Für weltweite Zahlungen außerhalb dieser Region sind Auslandsüberweisungen zu verwenden. Um ein Auslandsgeschäft gezielt abzusichern, setzen Unternehmen auf den dokumentären Auslandszahlungsverkehr. Unabhängig davon, ob es sich um nichtdokumentären oder dokumentären Zahlungsverkehr handelt, gilt nach den Vorgaben des Außenwirtschaftsgesetzes eine Meldepflicht bei Zahlungen über 12.500 Euro.

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Nichtdokumentärer Auslandszahlungsverkehr

Die grenzüberschreitenden Zahlungen tätigen Unternehmen selbst oder erhalten von ausländischen Geschäftspartnern entsprechende Gutschriften. Die Zahlungen werden bei dem auch Clean Payment genannten Verfahren via Überweisung oder Scheck durchgeführt. Eine spezielle Rechnungssoftware, die direkt auf das Online-Banking zugreift, erleichtert die Abwicklung. Für Zahlungen in Euro reicht das SEPA-Überweisungsformular aus, bei anderen Währungen ist der Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr zu verwenden. Für die SEPA-Überweisung benötigen Unternehmen die IBAN-Nummer des Begünstigten, die aus der Kontonummer, der Bankleitzahl, einer Länderkennziffer und einer Prüfziffer besteht. Darüber hinaus ist die Angabe des Bank-Identifier-Codes erforderlich, dabei handelt es sich um den BIC- oder SWIFT-Code der Bank des Begünstigten. Erwarten Unternehmen Zahlungseingänge aus dem Ausland, benötigen die Geschäftspartner diese Daten, um eine Überweisung zu beauftragen.

Dokumentärer Auslandszahlungsverkehr

Firmen, die im Bereich Im- und Export oder Ausfuhr tätig sind, sichern ihre Risiken im Auslandszahlungsverkehr mit verschiedenen Mitteln des dokumentären Zahlungsverkehrs ab. Werden Waren ins Ausland exportiert, möchte der Käufer die Waren umgehend erhalten, der Verkäufer hingegen erwartet eine Zahlung. Um diese Geschäfte sicher abzuwickeln, bieten Kreditinstitute ein Akkreditiv oder Dokumenteninkasso. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, sollten sich von ihrer Bank entsprechend beraten lassen.

Meldepflicht im Auslandszahlungsverkehr

Das Außenwirtschaftsgesetz regelt die Meldepflicht von Zahlungen, die 12.500 Euro oder den Gegenwert überschreiten. In Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen haben demnach die Pflicht, einen entsprechenden Geldeingang, den sie von einer juristischen oder natürlichen Person aus dem Ausland erhalten, zu melden. Nach Angaben der Bundesbank erfolgt die Meldung in digitaler Form. Dazu stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Finanzbuchhaltungssoftware ist vielfach bereits mit entsprechenden Erweiterungen ausgestattet, sodass die Meldung in der Regel in die Buchhaltung integriert ist. Da für die Meldungen bestimmte Fristen gelten, ist der Einsatz dieser Software besonders sinnvoll. Für die Meldung benötigen Unternehmen eine Meldenummer, die auf Antrag von der Deutschen Bundesbank zur Verfügung gestellt wird. Handelt es sich um einen reinen Kontoübertrag, den ein Unternehmen von einem inländischen Konto auf ein eigenes Auslandskonto vornimmt, ist diese Buchung nicht meldepflichtig.

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