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Elterngeld

Beschreibung im Lexikon

Elterngeld

Damit Eltern sich selbst um ihren Nachwuchs kümmern können, erhalten Sie nach der Geburt finanzielle Unterstützung. Dadurch soll es ihnen ermöglicht werden, die Betreuung ihrer Kinder selbst aktiv mitzugestalten und Arbeit und Familie besser miteinander zu vereinbaren.

Damit Eltern sich selbst um ihren Nachwuchs kümmern können, erhalten sie nach der Geburt finanzielle Unterstützung. Dadurch soll es ihnen ermöglicht werden, die Betreuung ihrer Kinder selbst aktiv mitzugestalten und Arbeit und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Das Elterngeld steht Müttern und Vätern gleichermaßen zu. Voraussetzung ist, dass diese Erziehungsaufgaben wahrnehmen und dafür entweder in ihrem Beruf pausieren oder auf maximal 32 Wochenstunden (seit 01.09.2021, 32 Wochenstunden) reduzieren. Um die finanzielle Hilfe zu beziehen, muss jedoch kein Angestelltenverhältnis bestehen. Das Recht steht gleichfalls Studenten, Auszubildenden, Selbstständigen sowie Hausfrauen und Hausmännern in Elternzeit zu. Der Anspruch besteht beim Basiselterngeld für eine Dauer von mindestens zwei und maximal zwölf Monaten. Zusätzliche zwei Monate, also insgesamt 14 Monate, erhalten Familien, bei denen ein Elternteil ein gemindertes Einkommen für zwei Monate aufgrund der Kinderbetreuung erhält. Gleiches gilt für Alleinerziehende, bei denen das Erwerbseinkommen des Partners wegfällt.

Elterngeld Plus – Basiselterngeld – Partnerschaftsbonus

Eltern haben die Wahl zwischen dem ElterngeldPlus, dem Basiselterngeld und dem Partnerschaftsbonus, die sich auch miteinander kombinieren lassen. Elterngeld Plus ist eine gute Option für Mütter und Väter, die nach der Geburt schon bald wieder in Teilzeitarbeit tätig sein möchten. Hierfür gilt wie zuvor beschrieben eine maximal mögliche Arbeitszeit von 32 Stunden (seit dem 01.09.2021) in der Woche. Das ElterngeldPlus erhalten Eltern doppelt so lange wie das Basiselterngeld. Dabei entspricht ein Monat Basiselterngeld zwei Monaten ElterngeldPlus. Wer nach der Geburt in Teilzeit arbeitet für den kann das ElterngeldPlus monatlich genauso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Teilzeit.

Als Partnerschaftsbonus können Eltern bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten. Voraussetzung ist, dass sie während dieses Zeitraums zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten (25 bis 30 Stunden für Kinder die vor dem 01.09.2021 geboren wurden). Die Zeitdauer für den Partnerschaftsbonus beträgt mindestens zwei und höchstens vier Monate. Auch getrennt lebende und erziehende Eltern können davon profitieren, wenn sie zusammen in Teilzeit gehen. Alleinerziehende haben Anspruch auf den gesamten Partnerschaftsbonus.

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Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe

Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt davon ab, wie hoch das Einkommen des kinderbetreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes war und ob Einkommen nach der Geburt wegfällt. Eltern mit einem hohen Einkommen erhalten 65 Prozent, während jene mit niedrigem Einkommen Anspruch auf 100 Prozent des bisherigen Einkommens aus ihrer Berufstätigkeit haben. Deshalb liegt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat, währenddessen das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro im Monat liegt.

Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und maximal 32 Stunden in der Woche arbeiten (30 Stunden bei Kindern, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden) erhalten das Mindestelterngeld. Davon profitieren auch Hausfrauen, Hausmänner und Studierende, die nicht gearbeitet haben, weil ältere Kinder betreut werden mussten. Vom Geschwisterbonus profitieren Familien mit mehreren kleinen Kindern. Der Zuschlag beträgt zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro beim Basiselterngeld und 37,50 Euro beim ElterngeldPlus. Bei Mehrlingsgeburten beträgt der Zuschlag 300 Euro beim Basiselterngeld und 150 Euro beim ElterngeldPlus für jedes weitere Neugeborene.

Wichtig zu wissen ist, dass das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet wird. Auch der Mindestbeitrag von 300 Euro ist davon nicht ausgenommen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Elterngeldberechtigte aus diesem Personenkreis vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren. Sie erhalten einen Elterngeldfreibetrag, der je nach Verdienst bei maximal 300 Euro liegt. Das ist dann auch die Höhe, bis zu der das Elterngeld zur Verfügung steht.

Die Beantragung – darauf kommt es an

Um Elterngeld zu erhalten, müssen sich die Eltern an die Elterngeldstelle beim örtlichen Jugendamt in ihrem Wohnbezirk wenden. Dem Antrag sind weitere Dokumente beizufügen, unter anderem Gehaltsnachweise und eine Geburtsbescheinigung. Um Elterngeld zu beziehen, muss die Familie ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ob es sich um ein leibliches Kind, Adoptiv- oder Stiefkinder handelt, spielt für die Beantragung von Elterngeld keine Rolle.

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