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Entgeltfortzahlungsgesetz

Beschreibung im Lexikon

Entgeltfortzahlungsgesetz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz existiert seit 1994 in der Bundesrepublik. Es befasst sich mit der Zahlung von Arbeitsentgelt bei Krankheit und an gesetzlichen Feiertagen. Dabei sind alle Arbeitnehmer gleichgestellt. Während der Arbeitgeber an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich das normale Arbeitsentgelt zahlen muss, sind die Regelungen für den Krankheitsfall etwas komplizierter. Auch hier ist eine Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 Prozent vorgeschrieben – allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Außerdem ist die Erfüllung einiger Voraussetzungen erforderlich. Dazu gehört ein Nachweis über die jeweilige Erkrankung. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung endet im Regelfall mit dem Ende eines Arbeitsverhältnisses.

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Voraussetzungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Um im Krankheitsfall weiter das normale Arbeitsentgelt zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen entscheidend:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen (ununterbrochen). Dieser Zeitraum wird auch als „Wartezeit“ bezeichnet.
  • Es liegt eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer nicht selbst verschuldeten Krankheit vor.
  • Der Arbeitnehmer ist wegen dieser nicht in der Lage, seine Arbeit auszuführen. Das ist bei einem Sänger schon bei Schnupfen der Fall. Anders sieht es bei einer Bürokraft aus.

Um zu beweisen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Arbeitnehmer eine Anzeige- und Nachweispflicht.

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Die Nachweispflicht bei Krankheit

Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit muss Arbeitgebern unverzüglich mitgeteilt werden. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, ist außerdem die Vorlage eines ärztlichen Nachweises am darauffolgenden, vierten Tag notwendig. Allerdings hat der Arbeitgeber auch das Recht, diese bereits früher zu verlangen.

Anzeige- und Nachweispflicht dienen vor allem dazu, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, umgehend für Ersatz zu sorgen beziehungsweise anderweitig auf den Ausfall zu reagieren. Sie gelten auch für Arbeitnehmer, die sich noch in der Wartezeit befinden und keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Wer sie verletzt, riskiert eine Abmahnung oder bei wiederholten Verstößen eine Kündigung. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass er einen dadurch entstandenen Schaden ersetzen muss.

Dauer der Entgeltfortzahlung

Sind alle wichtigen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt eine Entgeltfortzahlung für einen Zeitraum von sechs Wochen beziehungsweise 42 Tagen. In diesem Zeitraum erhält der Arbeitnehmer dieselbe Vergütung, die er bei Arbeitsfähigkeit erhalten hätte. Ein Sonderfall entsteht dann, wenn Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeiträume mehrmals an derselben Krankheit erkranken. Innerhalb von zwölf Monaten werden die betreffenden Krankheitstage aufsummiert, bis die sechs Wochen erreicht sind. Der vollständige Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung entsteht nach einer Pause von sechs Monaten wieder oder wenn eine andere Erkrankung zugrunde liegt.

Teilweise sehen Arbeits- oder Tarifverträge nach Ablauf der 6-Wochen-Frist eine Zuzahlung zum Krankengeld vor, um dieses aufzustocken. Auch andere abweichende Vereinbarungen kommen vor. Voraussetzung ist, dass diese den Arbeitnehmer nicht schlechterstellen.

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