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Freistellung

Beschreibung im Lexikon

Freistellung

Freistellung ist eine spezielle Form der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Stellt ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter frei, liegt dieser Maßnahme in den meisten Fällen ein negativer Anlass zugrunde. Umgekehrt können aber auch Mitarbeiter eines Unternehmens um diese Regelung bitten, wenn dafür Gründe vorliegen. Im Gegensatz zur Kündigung oder Suspendierung bei Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst ist die Freistellung an eine fortlaufende Bezahlung des Arbeitsentgelts gekoppelt. Freigestellte Mitarbeiter erhalten bis auf Weiteres die Bezüge, die ihnen per Arbeitsvertrag für die Restzeit des Beschäftigungsverhältnisses noch zustehen.

Zeitraum einer Freistellung

Eine Freistellung erfolgt meistens im Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung oder leitet eine solche ein. Die gesetzliche oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist ist in der Regel der Zeitraum, der mit einer Freistellung für diese Zeit belegt wird. Wenn der Arbeitgeber diese Vorgehensweise ohne bereits zuvor erfolgte Kündigung wählt, ist davon auszugehen, dass die Kündigung noch folgt. Oder das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen zum Beispiel durch einen Aufhebungsvertrag beendet.

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Gründe für eine Freistellung

Bei den möglichen Gründen oder Anlässen für eine Freistellung ist die Perspektive des Arbeitgebers von der des Mitarbeiters zu unterscheiden. Arbeitgeber befürchten unter Umständen Nachteile für ihr Betriebsklima, wenn Arbeitnehmer, die von sich aus gekündigt haben, weiterhin anwesend sind. Wenn persönliche oder arbeitsrechtliche Konflikte der Auslöser für eine Kündigung waren, wir das Freistellen häufig gewählt, um ungünstige Einflüsse auf das Betriebsklima abzuwenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter selbst oder der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat.

Auch rein emotionale Faktoren können zu dieser Maßnahme führen. Wenn sich verdiente Fach- oder Führungskräfte beruflich umorientieren, kann dies beim bisherigen Arbeitgeber zu Enttäuschungen und entsprechenden Reaktionen führen. Er verzichtet dann für den Zeitraum der Kündigungsfrist auf weitere Zusammenarbeit.

Nicht selten gibt es handfeste wirtschaftliche Gründe für eine Freistellung: Führungskräfte sollen gehindert werden, die restliche Zeit ihre Verbleibs in der Firma für eigene Interessen zu nutzen. Dazu könnte das Abwerben von Kunden gehören, für die ein Mitarbeiter bisher zuständig war. Und wenn ein Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen Personal abbauen und Mitarbeiter entlassen muss, gilt die Freistellung als ein übliches „Trostpflaster“. Die Zeit, in der die gekündigten Arbeitnehmer noch Bezüge erhalten, können sie nutzen, um sich nach einem neuen Arbeitsplatz umzuschauen.

Gründe für eine Freistellung aus Sicht des Arbeitnehmers

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Freistellung für solche Fälle reserviert, die an die Gehaltsfortzahlung bis zum Ende der Vertragslaufzeit gekoppelt sind. Eine unbezahlte Entbindung von den Arbeitsleistungen, beispielsweise ein unbezahlter Bildungsurlaub oder ein Sabbatical, kann ein Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber verhandeln. Auch familiäre Umstände können Anlass für eine zeitlich befristete Auszeit sein. Juristisch komplexer stellen sich Fälle dar, in denen es einem Mitarbeiter nicht mehr zugemutet werden kann, weiterhin seine Verpflichtungen am Arbeitsplatz zu erfüllen. Typischen Konfliktstoff für solche Fälle bilden Vorwürfe wie Mobbing, unzumutbare Arbeitsbelastungen oder persönliche Konflikte mit Vorgesetzten. Solche Begründungen, die eine Freistellung rechtfertigen könnten, sind juristisch schwer durchzusetzen. Denn ein genereller Anspruch auf Freistellung inklusive weiterer Bezüge besteht nicht. Im Arbeitsrecht gilt diese Maßnahme als informelle Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die sich untereinander gütlich einigen wollen.

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