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Gewerbesteuerhebesatz

Beschreibung im Lexikon

Gewerbesteuerhebesatz

Der Gewerbesteuerhebesatz ist eine Berechnungsgröße, die über die Höhe der von einem Unternehmen zu zahlenden Gewerbesteuer entscheidet. Es handelt sich dabei um eine Steuerart, die die Gemeinde erhebt und die ihr zur freien Verfügung steht. Der Gewerbesteuerhebesatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde.

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Der Gewerbesteuerhebesatz als wichtiger Standortfaktor

Jede Gemeinde kann frei entscheiden, wie hoch der Hebesatz für die Unternehmen am Ort sein soll. Hierbei müssen sie abwägen zwischen einem möglichst hohen Hebesatz, der Mehreinnahmen bringt, und einem niedrigen Hebesatz, um den Ort für Unternehmer als Standort attraktiv zu machen. Im Jahr 2004, als sich zunehmend „Gewerbesteueroasen“ wie Norderfriedrichskoog mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 0 Prozent bildeten, wurde mit § 16 GewStG ein Mindesthebesatz von 200 Prozent eingeführt. Nach oben hin ist der Gewerbesteuerhebesatz allerdings unbegrenzt. In den meisten Gemeinden beläuft er sich auf 250 bis 400 Prozent, es gibt aber gerade in Metropolregionen stärkere Ausschläge nach oben.

Berechnung der Gewerbesteuer mit dem Gewerbesteuerhebesatz

Es gibt zwei Größen, die die Höhe der Gewerbesteuer bestimmen. Einerseits ist dies der steuerrechtliche Gewinn, der als Berechnungsbasis dient. Andererseits spielt aber auch der Gewerbesteuerhebesatz eine große Rolle, der wie ein Hebel fungiert. Zunächst ist der Gewinn um Hinzurechnungen (z. B. für Lizenzen, Mieten, Pachten, Leasingraten) zu erhöhen und um Kürzungsbeträge (z. B. Miet- und Pachtzinsen, Spenden) zu senken. Daraus ergibt sich der Gewerbeertrag, der der Gewerbesteuerberechnung zugrunde liegt.

Die Berechnung erfolgt nun nach diesen Formeln:

Gewerbeertrag x Gewerbesteuermesszahl (3,5 Prozent) = Gewerbesteuer-Messbetrag

Gewerbesteuer-Messbetrag x Gewerbesteuerhebesatz = Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 Prozent. Somit kann der Unternehmer durch Multiplikation des Gewerbesteuerhebesatzes mit 3,5 Prozent seine prozentuale Steuerbelastung ermitteln, um sie von Ort zu Ort zu vergleichen. Beträgt der Hebesatz zum Beispiel 300 Prozent, so muss er 3,5 x 300 Prozent = 10,5 Prozent seines jährlichen Ertrags an die hiesige Gemeinde abtreten.

Hinweis: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist vom Gewerbeertrag ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro abzuziehen. Kapitalgesellschaften steht überhaupt kein Freibetrag zu. Für alle anderen Organisationsformen beträgt er 5.000 Euro.

Berechnungsbeispiel mit dem Gewerbesteuerhebesatz

Ein Unternehmer möchte sich in München niederlassen, wo der Gewerbesteuerhebesatz 490 Prozent beträgt. Er erwirtschaftet jährlich einen Gewinn in Höhe von 150.000 Euro. Die Gewerbesteuer berechnet sich wie folgt:

150.000 Euro x 3,5 Prozent x 490 Prozent = 25.725 Euro

Er überlegt nun, ob er seinen Unternehmenssitz an den Starnberger See verlagern sollte. Die Entfernung zu München ist gering, der Hebesatz beträgt aber nur 240 Prozent. Die Belastung wäre:

150.000 Euro x 3,5 Prozent x 240 Prozent = 12.600 Euro

Durch die Verlagerung seiner Produktion könnte der Unternehmer 13.125 Euro jährlich einsparen.

Information über den jeweils gültigen Gewerbesteuerhebesatz

Aktuelle Informationen über den geltenden Gewerbesteuerhebesatz erhalten Unternehmer direkt bei der Gemeinde. Häufig werden solche Informationen auf den Websites der Gemeinden veröffentlicht. Eine alternative Adresse für den direkten Vergleich mehrere Gemeinden können auch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern sein.

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