Wir spielen gerade

Wir spielen gerade

Gleitzone

Beschreibung im Lexikon

Gleitzone

Die Gleitzone ist eine Sonderregelung, die im Jahr 2003 für die Förderung des Niedriglohnsektors eingeführt wurde. Bei Entgelten zwischen 450,01 und 850 Euro je Monat zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. Dadurch sollen sie motiviert werden, über den Minijob hinaus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anzunehmen. In der Gleitzone wäre die Belastung durch die Sozialversicherungsbeiträge sonst unverhältnismäßig hoch im Vergleich zum 450-Euro-Job.

Grundsätzliches Funktionsprinzip der Gleitzone

Die Lohnabrechnung funktioniert in der Gleitzone folgendermaßen:

  • Der Arbeitnehmer zahlt einen reduzierten Beitragsanteil auf ein rechnerisch reduziertes Einkommen. Dieser steigt progressiv an. Mit steigendem Gehalt wird also auch der Beitragsanteil prozentual gesehen höher.
  • Der Arbeitgeber entrichtet seine normalen Beitragsanteile, die bei einer herkömmlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu zahlen wären.
  • Die Gleitzone beeinträchtigt die Pflicht zur Zahlung der Lohnsteuer. Diese wird wie üblich anhand der Lohnsteuertabellen ermittelt.

Tipp:
Lohnabrechnung in der Gleitzone reibungslos erledigen? Mit einer Lohnabrechnungssoftware ist das möglich!

Auf wen die Gleitzone anzuwenden ist

Grundsätzlich kann die Gleitzonenregelung immer dann genutzt werden, wenn das monatliche Gehalt im Jahresdurchschnitt zwischen 450,01 und 800 Euro liegt. Ist es allerdings besonderen Umständen zuzuschreiben, dass es sich in diesem Rahmen bewegt, so ist die Gleitzone nicht anzuwenden. Dies ist in diesen Fällen anzunehmen:

  • Auszubildende
  • Praktikanten
  • Dual Studierende
  • Umschüler in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
  • Verringerter Verdienst während einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit
  • Halbiertes Entgelt während der Altersteilzeit
  • Verringertes Einkommen durch Kurzarbeit oder Schlechtwetter (Baubranche)

Bemessungsgrundlage in der Gleitzone: regelmäßiges Arbeitsentgelt

Um herauszufinden, ob die Gleitzone anzuwenden ist, muss das „regelmäßige“ Arbeitsentgelt ermittelt werden. Es entspricht dem Jahresdurchschnitt. Bei einem monatlich identischen Gehalt kann dieses als Berechnungsgröße herangezogen werden. Gibt es jedoch Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld) oder ein monatlich schwankendes Entgelt, so ist der Jahresdurchschnitt zu errechnen.

Beispiel:

Der Arbeitnehmer verdient in den Monaten November bis März 500 Euro, in den Monaten April bis Oktober 900 Euro. Hinzu kommt ein Weihnachtsgeld in Höhe von 300 Euro.

Regelmäßiges Arbeitsentgelt = (7 x 900 Euro + 5 x 500 Euro + 300 Euro) : 12 Monate = 758,33 Euro

Im Jahresdurchschnitt liegt der Arbeitnehmer unter 800 Euro je Monat, weshalb die Gleitzonenregelung angewendet werden darf.

Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone

Um die verminderten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers zu ermitteln, wird der „Faktor F“ herangezogen. Dieser kann jährlich angepasst werden (Stand 2017: 0,7509). Die Berechnungsformel für die „beitragspflichtigen Einnahmen“, die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden, lautet:

Beitragspflichtige Einnahmen = Faktor F x 400 + [(2 – Faktor F) x (Brutto-Arbeitsentgelt – 400)]

Beispiel: Der Arbeitnehmer verdient monatlich 700 Euro, der Faktor beträgt 0,7509.

Beitragspflichtige Einnahmen = 0,7509 x 400 + [(2 – 0,7509) x (700 Euro – 400)] = 675,09 Euro

Die Sozialversicherungsbeiträge werden also statt mit Bezug zu 700 Euro nur auf der Basis von 675,09 Euro errechnet.

2024: Alle neuen Gesetze immer im Blick

Bleiben Sie informiert - mit unserem Newsletter 1x im Monat

  • Neue Trends aus der Arbeitswelt
  • Aktuelle Urteile verständlich erklärt
  • Tipps zu Recht, Steuern & Finanzen
  • Experten-Interviews, Studien u.v.m