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Incentive

Beschreibung im Lexikon

Incentive

Incentives sind, aus dem Englischen wortwörtlich übersetzt, Anreize für Kunden oder Mitarbeiter. In Marketing und Vertrieb schaffen zusätzliche Anreize mehr Motivation, bestimmte Zielsetzungen zu erreichen. Gegenüber Kunden dienen sie, eine Geschäftsbeziehung zu stabilisieren. Generell findet sich unter dem Incentive-Begriff versammelt, was im engeren und weiteren Sinne mit Sachprämien, Geldprämien oder anderen Vergünstigungen wie Reisen und begehrten Eintrittskarten zu Veranstaltungen zu tun hat. Das Finanzamt beurteilt Incentives als geldwerte Vorteile. Aus der Perspektive des Begünstigten unterliegen Incentives somit der Einkommensteuerpflicht. Aus Sicht des Unternehmens ist zu klären, ob die Kosten für eine Prämie oder Sonderzuwendung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

Belohnungs- und Anreizsysteme aus steuerlicher Sicht

Um eine Kundenbeziehung zu stärken oder zu festigen, gehören Incentives zur gängigen Praxis. Gegenüber Vertriebs- oder Handelsgesellschaften werden sie häufig an bestimmte Umsatzziele geknüpft. Besonders beliebt sind Prämierungen, die neben einem Sachwert mit einer Auszeichnung verbunden sind. Mitglied in einem „Club der Besten“ zu sein, gilt per se als erstrebenswert, da solche Status-Titel in der Regel auch eng an die eigenen Karriereziele geknüpft sind. Jedes Unternehmen, das Incentives als Steuerungsinstrument einsetzt, muss für sich selbst entscheiden, als wie angemessen oder eher aufdringlich solche Maßnahmen bei den Adressaten eingeschätzt werden. Als unangemessen gelten vor dem Finanzamt vor allem Prämien, die einen Betrag von maximal 10.000 Euro pro Jahr übersteigen. Bis zu dieser Höhe darf der Zuwendende einer Sach- oder Geldprämie eine Pauschalbesteuerung vornehmen. Er darf den Empfänger von der Pflicht befreien, die Zuwendung selbst, im Rahmen seiner eigenen Einkommenssteuerklärung, als geldwerten Vorteil zu deklarieren. Indem der Incentive-Geber durch eine Pauschalierung der Lohnsteuer von 30 % den entsprechenden Betrag an sein Finanzamt abführt, macht er die Zuwendung für den Kunden unproblematisch.

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Incentive als Betriebskosten abzugsfähig?

Mit dieser Regelung ist nicht besagt, dass Zuwendungen in solcher Höhe auch als Betriebskosten voll abzugsfähig sind. Generell gilt für Prämien eine Obergrenze von 35 Euro. Bis zu diesem Betrag sind pro Person und Jahr betrieblich veranlasste Vergünstigungen an externe Personen ohne Besteuerung möglich. Liegt der Betrag darüber, muss eine Steuerpauschale für die gesamte Summe entrichtet werden. Eine Besonderheit besteht darin, dass Zuwendungen, die ausschließlich im beruflichen Umfeld des Begünstigten zum Einsatz kommen, von dieser Einschränkung ausgenommen sind. Wer einem Geschäftspartner zum Beispiel eine kostenlose Musterkollektion oder ein bestimmtes Spezialwerkzeug zur Verfügung stellt, kann solche Zuwendungen als reine Werbungskosten in Abzug bringen. Marketingexperten empfehlen ohnehin eher Incentives mit beruflichem Bezug, weil dadurch mögliche Missverständnisse vermieden werden.

Incentives für Mitarbeiter sinnvoll?

Wenn Sachprämien als Incentives für besondere Zielerfüllungen gegenüber eigenem Personal ausgelobt werden, stößt dies in der Regelung nicht immer auf Gegenliebe seitens der Mitarbeiter. Denn ab 50 Euro pro Kopf und Kalenderjahr müssen darüber hinausgehende Sachwerte im Rahmen der Gehaltsabrechnung steuerlich abgegolten werden. Bis zu diesem Betrag ist es allerdings möglich, eigenen Mitarbeitern steuerfreie Vergünstigungen zukommen zu lassen. Incentives sind von daher eher als Anreizsystem in Marketing und Vertrieb angesiedelt. Von erfolgsabhängigen Incentives im engeren Sinne ist bei betriebsinternen Zielgruppen eher seltener die Rede. Dort sind erfolgsabhängige Vergütungsmodelle, Prämienlohn oder Gratifikationen als Anreizsysteme gebräuchlicher.

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