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Inventur

Beschreibung im Lexikon

Inventur

Unternehmen, die einen Jahresabschluss erstellen, haben regelmäßig eine Inventur durchzuführen. Ebenfalls ist diese Bestandsaufnahme nach dem Kauf eines Betriebes erforderlich. Die Inventur dient dem Abgleich des Buchbestandes, insbesondere an Waren und Vorräten, mit den tatsächlich vorhandenen Beständen. Im Anschluss sind gegebenenfalls entsprechende mengen- und wertmäßige Korrekturen durchzuführen. Die erforderlichen Buchungen sind ergebniswirksam, sodass sie sich gewinnmindernd in der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Der Zweck einer Inventur besteht in der Gewährleistung, dass die Bilanz ausschließlich wirklich vorhandene Objekte mit ihrem angemessenen Wert ausweist. Nur auf diese Weise kann dieses Rechenwerk ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens wiedergeben. Aus diesem Grund dient die Inventur sowohl dem Gläubigerschutz als auch der Information der Anteilseigner des Unternehmens.

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Die verschiedenen Arten von Inventuren

Hinsichtlich der von einer Inventur betroffenen Objekte lassen sich die folgenden Inventuren unterscheiden:

  • Bei der körperlichen Inventur erfolgt die Überprüfung von körperlichen Vermögensgegenständen, wie sie im unteren Teil der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Zu diesen Gegenständen zählen unter anderem Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Vorräte. In diesem Bereich kommen als Inventurmethoden das Zählen, Wiegen und Messen zum Einsatz.
  • Mit der Buchinventur lassen sich sämtliche nicht-körperlichen Werte erfassen, die sowohl Aktiva als auch Passiva umfassen. Im Einzelnen handelt es sich dabei zum Beispiel um gewerbliche Schutzrechte, Finanzanlagen und Forderungen sowie Schulden und andere Verbindlichkeiten.
  • Die Anlageninventur führt eine Kontrolle der als bewegliche Güter im Anlagevermögen gezeigten Objekte, wie beispielsweise Maschinen, Büroeinrichtung oder Kfz, durch. Die Erfassung dieser Gegenstände erfolgt in einer Anlagenkartei. Jeder Vermögensgegenstand wird mit seiner Bezeichnung, seinem Wert am Bilanzstichtag, dem Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungstag, seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie den Jahresabschreibungen auf einer Karteikarte erfasst.

Unternehmen dürfen die Inventur zu verschiedenen Zeitpunkten durchführen. In Bezug auf diesen Aspekt existieren die folgenden, gesetzlich zulässigen Inventurmethoden:

  • Die Stichtagsinventur erfolgt entweder direkt am Bilanzstichtag beziehungsweise einem anderen Stichtag oder innerhalb von zehn Tagen vor beziehungsweise nach diesem Datum.
  • Die verlegte Inventur ist innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Monaten vor und höchstens zwei Monaten nach dem Stichtag zulässig.
  • Viele Unternehmen mit großen Lagerbeständen entscheiden sich für die permanente Inventur, die während des gesamten Geschäftsjahres durchgeführt wird. Ihre Ergebnisse sind in ein Lagerbuch einzutragen.
  • Die Stichprobeninventur kommt vor allem in Großbetrieben zum Einsatz. Dabei erfolgt eine vollständige körperliche Bestandsaufnahme nur von besonders hochwertigen Gegenständen. Alle übrigen Vorräte und Waren unterliegen lediglich in repräsentativen Stichproben einer körperlichen Erfassung. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse rechnet die Buchhaltung dann mithilfe statistischer Methoden auf den Gesamtbestand hoch.

Bei allen Inventuren, die nicht am Stichtag stattfinden, ist eine Wertfortschreibung beziehungsweise -rückrechnung auf diesen Termin erforderlich. Inventurdifferenzen sollten generell vermieden werden.

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