Wir spielen gerade

Wir spielen gerade

Lieferdatum

Beschreibung im Lexikon

Lieferdatum

Von einem Lieferdatum oder auch einem Leistungsdatum wird dann gesprochen, wenn ein Unternehmen eine Dienstleistung erbracht oder eine Ware übergeben hat. Der Tag der Durchführung entspricht dem Lieferdatum. Unterschiede gibt es dabei hinsichtlich eines Kaufs vor Ort oder einer Bestellung im Internet. Bestellt ein Kunde im Internet, dann wird das Datum als Lieferzeitpunkt gewertet, an dem der Verkäufer oder Dienstleister die Ware an den Paketdienst übergeben hat. Im Rahmen der Rechnung bieten jedoch viele Lieferanten ihren Kunden die Möglichkeit, bei der Zahlung ab Lieferdatum den Tag zu nehmen, an dem die Kunden das Produkt tatsächlich erhalten haben. Normalerweise liegen zwischen der Übergabe und der Auslieferung nur wenige Tage. Wer einen Kauf in einem Ladengeschäft tätigt und das Produkt direkt mit nach Hause nimmt, der sieht den Tag des Kaufs als Leistungsdatum an. Auf diesem basiert dann das Rückgaberecht, das nur für einen bestimmten Zeitraum gilt.

Tipp:

Rechnungen einfach und sicher erstellen. Jetzt Sage 50 kostenlos testen!

Das Leistungsdatum bei Dienstleistungen

Unklarheiten zum Leistungsdatum gibt es oft im Rahmen von Dienstleistungen. Tatsächlich greift dieses jedoch erst an dem Tag, an dem die Leistung auch komplett fertiggestellt wurde. Bei einer schnell durchgeführten Dienstleistung ist das oft kein Problem. Anders sieht es bei lang andauernden Leistungen, beispielsweise im Rahmen eines Bauvorhabens, aus. Hier ist es daher normal, dass durch das Unternehmen Teilabnahmen fokussiert werden. In diesem Fall ist das Leistungsdatum immer der jeweilige Tag der Teilabnahme.

Die Kennzeichnung auf Rechnungen

Bei der Erstellung von Rechnungen in der Buchhaltung ist es wichtig, das Datum zu vermerken. Hier haben Unternehmen die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Varianten zu wählen. Sie können beispielsweise vermerken, dass das Rechnungsdatum dem Lieferdatum entspricht. Damit wird angegeben, dass die Daten denselben Tag bezeichnen. Eine weitere Variante ist es, auf den Lieferschein zu verweisen. Zudem ist es möglich, in der Rechnung die Daten direkt zu vermerken. Wird die Rechnung schon vor der erbrachten Leistung gestellt, wie bei einer Abschlagszahlung, kann das Leistungsdatum noch nicht angegeben werden. Hier greift eine Sonderregelung. Diese ist im § 14 Abs. 4 UStG. vermerkt. Auf der Rechnung wird vermerkt, dass die Leistung bisher noch nicht durchgeführt wurde. Steht ein Datum für die Lieferung oder die Leistung schon fest, kann dies auch in der Rechnung bereits angegeben werden.

Gültigkeit einer Rechnung ohne Lieferdatum

Wird in einer Rechnung gar nicht auf das Liefer- oder Leistungsdatum verwiesen, stellt sich die Frage, ob diese eine Gültigkeit hat. Findet sich auf der Rechnung keinerlei Hinweis oder Verweis auf dieses Datum, dann ist sie nicht gültig und muss neu erstellt werden. Es ist eine Rechnungskorrektur erforderlich.

2024: Alle neuen Gesetze immer im Blick

Bleiben Sie informiert - mit unserem Newsletter 1x im Monat

  • Neue Trends aus der Arbeitswelt
  • Aktuelle Urteile verständlich erklärt
  • Tipps zu Recht, Steuern & Finanzen
  • Experten-Interviews, Studien u.v.m