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Steueridentifikationsnummer

Beschreibung im Lexikon

Steueridentifikationsnummer

Seit 2008 hat jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger eine individuelle Steueridentifikationsnummer, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt diese aus. Die elfstellige Zahl wird inzwischen bereits bei der Geburt zugeteilt, bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch bei Heirat oder Umzug nicht. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Steueridentifikationsnummer in einem Anschreiben und müssen diese bei allen Anträgen, Mitteilungen oder Erklärungen zur Einkommensteuer gegenüber dem Finanzamt angeben. Dieses einheitliche Identifikationsmerkmal gehört zur eGovernment-Strategie der Bundesregierung, mit dem Ziel der Erleichterung von steuerlichen Angelegenheiten. Die steuerliche Identifikationsnummer ersetzt die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer. Sämtliche während des gesamten Lebens gesammelten Daten werden nach aktuellem Plan 20 Jahre nach dem eigenen Tod gelöscht. Mit der Steuer-ID werden relevante Daten zur Person gespeichert, dazu gehören: Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Familienname, Vorname, eventuell frühere Namen, die gegenwärtige bzw. letzte bekannte Anschrift, die zuständigen Finanzbehörden und der Sterbetag.

Wo ist die Steueridentifikationsnummer zu finden?

Das BZSt hat die Steuer-ID im Jahr 2008 jedem Bürger mitgeteilt. Wer das Mitteilungsschreiben nicht mehr finden kann, findet die Steueridentifikationsnummer zum Beispiel in

  • der Lohnsteuerabrechnung des Arbeitgebers,
  • dem letzten Einkommensteuerbescheid oder
  • dem Schrittverkehr mit dem Finanzamt, zum Beispiel bei Rücksendungen von Belegen.

Bürgerinnen, Bürger, Kleinunternehmer, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen können bei Bedarf eine erneute Mitteilung der StId-Nr. beantragen. Auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern befindet sich dafür ein Online-Antragsformular. Die Mitteilung erfolgt aus Datenschutzgründen schriftlich.

Auswirkungen der Steueridentifikationsnummer

Unter anderem können Banken und Steuerbehörden mithilfe der Steuer-ID besser zusammenarbeiten, und die Hinterziehung von Steuern soll vom Fiskus schneller aufgedeckt werden können. Bankkunden müssen die Steueridentifikationsnummer seit 2011 zum Beispiel für einen Freistellungsauftrag angeben. Kapitalerträge wie Zinsen lassen sich auf diese Weise leicht den Empfängern zuordnen und eine Überschreitung des Sparerpauschbetrags fällt schneller auf. Beim Antrag auf Kindergeld muss der Antragsteller seit dem 1. Januar 2016 die eigene Steuer-ID und die des Kindes angeben, auf diesem Weg sollen Doppelzahlungen vermieden werden. Benötigt wird die Nummer jetzt auch für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen. Am besten wird die Steueridentifikationsnummer gleich im Betreff angegeben. Auch ermöglicht die Nummer die seit 2013 in Deutschland eingesetzte elektronische Lohnsteuerkarte und Arbeitgeber können relevante Daten direkt beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen.

Dank der Nummer ist die elektronische Steuererklärung erst möglich, und die Daten können direkt bei der Eingabe auf Gültigkeit geprüft werden. Dadurch klappt die Bearbeitung schneller und Finanzämter müssen seltener weitere Informationen nachfragen. Eine weitere Vereinfachung gibt es seit Anfang 2014 durch die „vorausgefüllte Steuererklärung“. Stammdaten und Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie mögliche Vorsorgeaufwendungen werden dazu einfach digital übermittelt, der Steuerpflichtige benötigt dafür ein Konto bei dem Elster-Portal.

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