Wir spielen gerade

Wir spielen gerade

Umlaufvermögen

Beschreibung im Lexikon

Umlaufvermögen

Das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen werden beide als Aktiva in der Bilanz gezeigt. Der Begriff Aktiva bezeichnet dabei die Werte, für deren Erwerb ein Unternehmen seine Finanzierungsquellen in Form von Fremd- und Eigenkapital nutzt. Anlage- und Umlaufvermögen unterscheiden sich lediglich hinsichtlich ihrer Bindungsfrist. Das Anlagevermögen ist dazu bestimmt, der Geschäftstätigkeit des Unternehmens über einen langen Zeitraum zu dienen. Dagegen ist die Bindung von Umlaufvermögen lediglich kurzfristig. Es unterliegt dem Verbrauch oder findet Verwendung für die Herstellung von Erzeugnissen beziehungsweise Dienstleistungen. Darüber hinaus erfolgt auch regelmäßig die Verwendung von Umlaufvermögen für die Rückzahlung von Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Die einzelnen Posten des Umlaufvermögens

Das Gliederungsschema, das buchführungspflichtige Kaufleute der Aufstellung ihrer Bilanz zugrunde zu legen haben, weist eine differenzierte Unterteilung des Umlaufvermögens auf. Als erster Posten sind die Vorräte zu zeigen, die sich wiederum in die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die unfertigen Erzeugnisse und Waren sowie die erhaltenen Anzahlungen unterteilen. Konkret weisen Unternehmen in den Vorräten zum Beispiel Handelswaren aus, die sich auf dem Lager und in den Verkaufsstätten befinden, oder Teile für die Fertigung von Produkten. Nach diesem Posten folgen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände. Sie umfassen neben den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auch Ansprüche gegen verbundene und Beteiligungsunternehmen. In der Regel machen hier die Forderungen an Kunden, denen das Unternehmen Produkte geliefert oder Dienstleistungen erbracht hat, den größten Teil des Postens aus. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen erfassen Unternehmen beispielsweise Ansprüche, die sich aus Vorsteuer gegen das Finanzamt ergeben. Der nächste Gliederungspunkt des Umlaufvermögens betrifft die kurzfristigen Wertpapiere mit den Unterkategorien Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile sowie sonstige Wertpapiere. Hier zeigt eine Gesellschaft zum Beispiel Aktien, die zum alsbaldigen Verkauf bestimmt sind. Als letzte Position des Umlaufvermögens schließen sich die liquiden Mittel an. Sie bestehen aus dem Kassenbestand und dem Bundesbankguthaben sowie den Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

Tipp:

Gestalten Sie Ihre Geschäftsprozesse individuell – Jetzt das richtige ERP Programm entdecken

Die Bewertung des Umlaufvermögens

Auch für den Wertansatz der einzelnen Posten des Umlaufvermögens schreibt das Handelsrecht bestimmte Regeln vor. Die Ausgangsbasis für die Bewertung des Umlaufvermögens bilden die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten der dort gezeigten Vermögensgegenstände. Bei der Bilanzierung ist ein Überschreiten dieses Wertes nach deutschem Handelsrecht ausgeschlossen. Allerdings ist eine Überprüfung vorzunehmen, ob sich zwischenzeitlich bis zum Bilanzstichtag Wertminderungen bei den einzelnen Posten ergeben haben. Diese sind durch außerplanmäßige Abschreibungen zu berücksichtigen. Diese Regel geht auf das strenge Niederstwertprinzip zurück, das wiederum auf dem Vorsichtsprinzip beruht. Dieser Grundsatz schützt Eigentümer und Gläubiger vor einem falschen Eindruck über die Vermögens- und Finanzsituation eines Unternehmens, der sich aus einem zu hohen Wertansatz ergeben könnte.

2024: Alle neuen Gesetze immer im Blick

Bleiben Sie informiert - mit unserem Newsletter 1x im Monat

  • Neue Trends aus der Arbeitswelt
  • Aktuelle Urteile verständlich erklärt
  • Tipps zu Recht, Steuern & Finanzen
  • Experten-Interviews, Studien u.v.m