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Jahreswechselarbeiten im Lohn: Das ist zu tun

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Jahreswechselarbeiten im Lohn: Das ist zu tun! [Infografik]Lassen Sie sich die besinnlichen Tage nicht durch Stress im Lohnbüro verderben

Große Schneeflocken klopfen sanft an die Fensterscheibe des Büros. Häuser, Autos und Bäume liegen unter einer weißen Decke. Es ist der perfekte Zeitpunkt, den Computer herunter zu fahren, um mit einem Glühwein ausgestattet eine Runde über den Weihnachtsmarkt zu drehen. Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung können von einem Ausflug in verschneite Winterlandschaften nur träumen. Ein hoher Berg Arbeit wartet regelmäßig zum Jahresende auf die Lohnbuchhaltung, wenn alle Jahre wieder gesetzliche Änderungen wie eine Schneelawine über sie niedergehen.

Deshalb ist eine strukturierte Herangehensweise hilfreich, um sich von der Arbeit nicht überrollen zu lassen.

Letztendlich gibt es drei große Themenbereich, die am Ende eines Jahres die volle Aufmerksamkeit verdienen:

  1. Im Bereich Lohnsteuer müssen die Lohnsteuerbescheinigungen und der Lohnsteuerjahresausgleich bis Ende des Jahres erledigt sein
  2. In der Kategorie Sozialversicherung gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen
  3. Die Jahresmeldung zur DEÜV und UV müssen beim Rentenversicherungsträger eingehen

Die Bearbeitung der Punkte Zwei und Drei kann auch im Laufe des Januars zum Abschluss kommen. Arbeitgeber sollten darüber nachdenken in eine zertifizierte Personalsoftware zu investieren. Quasi als Weihnachtsgeschenk für die Angestellten. Ein gutes Computerprogramm ist hilfreich, wenn die Flut an Gesetzesänderungen die Mitarbeiter in der Adventszeit an den Rand des Wahnsinns treibt. Hinzu kommen eine Reihe von geänderten Abgabefristen im neuen Jahr, die mithilfe der Software nicht in Vergessenheit geraten.

Lohnwegweiser 2018

Unsere Infografik zeigt Ihnen die wichtigsten Handlungsfelder für die Jahreswechselarbeiten im Lohn. Vertiefende Informationen für die gesetzlichen Änderungen im Lohn finden Sie in unserem „Lohnwegweiser 2018″